Korrekte Angaben auf dem Honigetikett

Korrekte Angaben auf dem Honigetikett

Korrekte Angaben auf dem Honigetikett

Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Eine Frage, die bei der Gestaltung des eigenen Honigetiketts immer wieder auftaucht, ist: Was muss eigentlich auf meinem Honig stehen? Oft verliert man sich in langen Gesetzestexten auf der Suche nach den richtigen Pflichtangaben. Auch für unsere Nachbarn aus Österreich und der Schweiz gelten bestimmte Regeln, die beim Gestalten von Honigetiketten beachtet werden müssen. Allerdings gibt es Unterschiede, was die Vorschriften in den einzelnen Ländern angeht.
 
Hier findest du Pflichtangaben, freiwillige Angaben und nicht zulässige Angaben für dein Honigetikett an einer Stelle zusammengefasst und im Vergleich.

Pflichtangaben

Es gibt einige Angaben, die länderübergreifend verbindlich sind und immer angegeben werden müssen. Dazu gehört zum einen die Verkehrsbezeichnung, die in den meisten Fällen einfach als „Honig“ auf dem Etikett steht. Weitere obligatorische Angaben auf dem Etikett sind der Name und die Anschrift des Imkers/Herstellers sowie das Herkunftsland („Honig aus Österreich“, „Deutscher Honig“).
Beispiel Etikett Deutschland
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in der Schweiz etwas anders geregelt als in Deutschland und Österreich. Generell gilt jedoch, dass das Datum auf zwei Arten angegeben werden kann:
Entweder mit vollständigem Datum („Mindestens haltbar bis: Tag/Monat/Jahr“) oder nur mit einem ungefähren Ende („Mindestens haltbar bis: Monat/Jahr oder nur Jahr“). Im zweiten Fall, ohne genaues Datum, ist in Deutschland und Österreich zusätzlich die Angabe einer Chargen- oder auch Losnummer vorgeschrieben. Bei einem genauen Mindesthaltbarkeitsdatum entfällt diese Pflicht. In der Schweiz hingegen muss die sogenannte Warenlosnummer immer enthalten sein, unabhängig davon, in welcher Form das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben wird. Allgemein gilt aber, dass Abkürzungen, wie zum Beispiel „Mind. haltbar bis: ...“ nicht zulässig sind.
 
Auch das Nettofüllgewicht muss immer auf dem Etikett des Honigs stehen. Die vorgeschriebene Mindestschriftgröße ist weitestgehend gleich für alle Länder:
Mindestschrifthöhe Grammatur Honigetikett
Lagerhinweise sind nur in Deutschland und Österreich vorgeschrieben. Dafür ist der bewährte Hinweis „Trocken und vor Wärme geschützt lagern“ am besten geeignet. Den Begriff “kühl" sollte man in Österreich vermeiden, da dieser nicht mehr zulässig ist. In der Schweiz wird der Hinweis ebenfalls empfohlen, ist aber nicht verbindlich. (LWG Bayern), (AGES, 2020), (apisuisse, 2023)
Pflichtangaben Honigetikett

Freiwillige Angaben

 
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, die auf dem Etikett deines Honigs stehen müssen, gibt es noch eine Reihe freiwilliger Angaben. Diese sind nicht verpflichtend, können sich aber positiv auf die Vermarktung deines Honigs auswirken.
 
Zu diesen freiwilligen Angaben gehören zum Beispiel:
 
Sachbezeichnungen („Blütenhonig“, „Waldhonig“ usw.)
Trachtenbezogene Angaben („Frühtracht“, „Sommertracht“)
Ergänzende geografische Bezeichnungen (Region)
Nährwertangaben (müssen, wenn angegeben, vollständig sein)
Kontrollhinweise (kontrolliert/geprüft)
Bio-Kennzeichnungen (wenn Zertifizierung vorhanden)
usw.
Freiwillige Angaben Honigetikett
Je mehr Zusatzangaben auf dem Etikett des Honigs stehen, desto individueller kann das Etikett gestaltet werden und sich von der Masse abheben. Die Sachbezeichnungen eignen sich besonders gut, um deinen Honig in verschiedene Sorten zu unterteilen. (Österreichisches Lebensmittelbuch, 2004), (apisuisse, 2023)
 

Allgemeine Regeln

 
Es gibt einige Regeln, die bei der Gestaltung des Honigetiketts grundsätzlich zu beachten sind. Dazu gehört unter anderem die Schriftgröße, die grundsätzlich immer gut lesbar sein muss. In Deutschland und Österreich ist hierfür eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm (Höhe des kleinen „x“) angegeben. In Österreich gilt zusätzlich eine Mindestschrifthöhe von 0,9 mm, wenn das Etikett kleiner als 80 cm² ist.
 

Sichtfeldregel

Die Sichtfeldregel besagt, dass bestimmte Angaben zusammen auf einen Blick erkennbar sein müssen und nicht auf verschiedenen Seiten des Etiketts stehen dürfen.
 
In Österreich gilt die Sichtfeldregel für zwei Angaben: Zum einen müssen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der Lagerhinweis in einem Sichtfeld stehen. Zum anderen müssen die Verkaufsbezeichnung (gegebenenfalls auch die Sachbezeichnung) und das Nettogewicht auf einen Blick erkennbar sein. (OÖ Landesverband, 2024)
 

Verbotene Angaben

Neben den verbindlichen Angaben gibt es auch einige unzulässige Angaben, die nicht auf dem Etikett stehen dürfen:
 
Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Das bedeutet, dass du deinen Honig nicht mit Dingen bewerben darfst, die bei der Honigernte immer gegeben sind. Ein Beispiel dafür its der Begriff „Imkerhonig“. Da Honig immer von Imkern geerntet wird, darf nicht aktiv damit geworben werden. Allgemein sind auch die Bezeichnungen „100%ig natürlicher Honig“, „natürlicher Honig“, „100% Honig“ oder auch „reiner Honig“ untersagt.
 
Irreführung oder auch nicht vorgesehene Anpreisung: Dies wäre der Fall, wenn dem Produkt – in diesem Fall dem Honig – etwas zugeschrieben wird, was nicht der Wahrheit entspricht. „Honig enthält Vitamine“ wäre zum Beispiel eine falsche Anpreisung und damit auf deinem Etikett verboten.
 
Krankheitsbezogene Angaben: Das bedeutet, dass du keine Aussagen über die medizinische Wirkung von Honig machen darfst. Es ist also zum Beispiel verboten, Honig mit dem Hinweis „heilende Wirkung“ zu vermarkten.
(AGES, 2020), (apisuisse, 2023)

Zusammenfassung

Das Etikett eines Honigglases muss verschiedene Pflichtangaben enthalten, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz teilweise unterschiedlich sind. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, der Hersteller, das Herkunftsland, das Mindesthaltbarkeitsdatum, das Nettofüllgewicht und gegebenenfalls Haltbarkeitshinweise. Freiwillige Angaben wie besondere Bezeichnungen oder Nährwertangaben können das Etikett individuell gestalten, während irreführende oder krankheitsbezogene Aussagen verboten sind.
 
Pflichtangaben:
Verkehrsbezeichnung (z. B. „Honig“)
Name und Anschrift des Imkers/Herstellers
Herkunftsland
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Nettofüllgewicht
Lagerhinweis (nur in Deutschland und Österreich verpflichtend)
 
Freiwillige Angaben:
Sachbezeichnungen (z. B. „Blütenhonig“)
Geografische Bezeichnungen
Nährwertangaben
Bio-Kennzeichnung
 
Verbotene Angaben:
Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. „Imkerhonig“)
Irreführende Aussagen (z. B. „Honig enthält Vitamine“)
Krankheitsbezogene Angaben (z. B. „heilende Wirkung“)
 
 
Viele der Vorschriften gelten länderübergreifend in der gesamten DACH-Region, was die Gestaltung eigener Honigetiketten mit dem Online-Designer von honeystickers.com auch für unsere Nachbarn aus der Schweiz und Österreich einfach macht. Das Lineal im Designer hilft dabei, Objekte und Texte auf die erforderliche Mindestgröße zu bringen. Die gesetzliche Vorgaben Deutschlands sind in allen Designs berücksichtigt und erfordern daher nur kleine Anpassungen, die durch die einfache Bedienung des Editors für jedermann möglich sind!

 

Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung!

 

Literaturverzeichnis

 Österreichisches Lebensmittelbuch (2004). 1.2. Bezeichnung und freiwillige Informationenhttps://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/b-3-honig/1-honig/1-2-bezeichnung-und-freiwillige-informationen.html

 AGES (2020). Kennzeichnung von HonigAGES_Honig_Kennzeichnung.pdf

 OÖ Landesverband (2024, Februar 19). Lebensmittel-Rechthttps://www.imkereizentrum.at/de/labor/lebensmittelrecht.html

 apisuisse (2023, Januar). Honig korrekt etikettierenhttps://bienen.ch/wp-content/uploads/2022/11/Honig_korrekt_etikettieren_2023_V_2301.pdf

 VDRB (2008, Oktober 31). Richtlinien für das Etikettieren und Abfüllen von Schweizer Honighttps://www.bienenzuchtverein.ch/wp-content/uploads/2016/03/EtikettierenRL_VDRB2008.pdf

 Bienen & Natur (2022, Juli 03). Honig-Etikett: Diese Angaben müssen draufhttps://www.bienenundnatur.de/imkerpraxis/honig/honig-etikett-diese-angaben-muessen-drauf-607#:~:text=Ursprungsland%3A%20Die%20Bezeichnung%20%E2%80%9EDeutscher%20Honig,zum%20Imker%20oder%20H%C3%A4ndler%20aufzunehmen

 LWG Bayern. Rechtsgrundlagen Honigetikettierunghttps://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/recht-etikettierung.pdf

 BZFE (2023, Juli 26). Honig: Einkauf und Kennzeichnunghttps://www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/honig/honig-einkauf-und-kennzeichnung/