Kennzeichnung (HonigV)

honeystickers_Pflichtangaben

Das A und O für die richtige Etikettierung von Honiggläsern ist die Beachtung der Honigverordnung. In ihr ist präzise definiert, wie der Honig gekennzeichnet wird. Wer diese Regeln außer Acht lässt, bekommt schnell Probleme. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Einen Link zur Originalquelle finden Sie ebenfalls nachfolgend. 

Pflichtangaben auf dem Honigetikett

  1. Die Verkehrsbezeichnung: Der Begriff „Honig“ reicht hier aus. Es empfiehlt sich allerdings die genaue Sortenangabe entsprechend Laboranalyse. Die genauen Definitionen für die richtigen Sortenbezeichnungen finden Sie in Anlage 1 der Honigverordnung.
  2. Das Ursprungsland: Auf DIB-Etiketten reicht die Bezeichnung deutscher Honig. Auf individuellen Etiketten empfiehlt es sich das Wort „Deutschland“ zu platzieren. Sollte Ihr Honig seinen Ursprung in mehreren Ländern haben, kommen auch Angaben wie "Mischung von Honig aus EU-Ländern", "Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern", "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern", in frage.
  3. Der Name und die Postanschrift des Imkers bzw. der Imkerin gehören ebenfalls auf das Etikett, um Kund*innen den Kontakt zu ermöglichen.
  4. Die Füllmenge ist als Nettogewicht anzugeben. Je nach Glasgröße gelten bestimmte Mindestgrößen für die Schrift. Alle unsere Etiketten halten sich an diese Vorgaben.
  5. Das Mindesthaltbarkeitsdatum: Imker*innen können das MHD selbst bestimmen und gewährleisten. Der DIB empfiehlt einen Zeitraum von zwei Jahren.
  6. Die Loskennzeichnung: Ist das MHD auf den Tag genau definiert, kann es sein, dass die Losnummer entfällt. Sie dient der Rückverfolgung.
  7. Ein Hinweis zur Aufbewahrung:  Etabliert hat sich die Empfehlung „Trocken und vor Wärme geschützt lagern!“.

 

Hier geht's direkt zur Honigverordnung. Als Etikettendruckerei übernehmen wir keine Haftung für Ihre Angaben. Sie sind selbst für die wahrheitsgemäßen Informationen auf Ihrem Etikett verantwortlich. Bitte überprüfen Sie selbstständig, welche Angaben für Sie verpflichtend sind. Bedenken Sie auch, dass manche Sortenbezeichnungen genauen Spezifikationen unterliegen, welche nur in einer Laboranalyse festgestellt werden können. Die Zertifikate müssen Sie im Falle einer Kontrolle vorzeigen.

 

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