Kennzeichnung (HonigV)
Das A und O für die korrekte Etikettierung von Honiggläsern ist die Einhaltung der Honigverordnung. Darin ist genau festgelegt, wie Honig zu kennzeichnen ist. Wenn du diese Regeln ignorierst, kann das schnell zu Problemen führen. Deshalb haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Den Link zur Originalquelle findest du weiter unten.
Pflichtangaben auf dem Honigetikett
Die Verkehrsbezeichnung |
Der Begriff „Honig“ reicht hier aus. Es empfiehlt sich allerdings die genaue Sortenangabe entsprechend Laboranalyse. Die genauen Definitionen für die richtigen Sortenbezeichnungen finden Sie in Anlage 1 der Honigverordnung.
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Das Ursprungsland |
Auf DIB-Etiketten reicht die Bezeichnung deutscher Honig. Auf individuellen Etiketten empfiehlt es sich das Wort „Deutschland“ zu platzieren. Sollte dein Honig seinen Ursprung in mehreren Ländern haben, kommen auch Angaben wie "Mischung von Honig aus EU-Ländern", "Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern", "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern", in frage.
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Der Name und die Postanschrift |
des Imkers bzw. der Imkerin gehören ebenfalls auf das Etikett, um Kund*innen den Kontakt zu ermöglichen.
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Die Füllmenge |
Dieses ist als Nettogewicht anzugeben. Je nach Glasgröße gelten bestimmte Mindestgrößen für die Schrift. Alle unsere Etiketten halten sich an diese Vorgaben.
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Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) | Imker*innen können das MHD selbst bestimmen und gewährleisten. Der DIB empfiehlt einen Zeitraum von zwei Jahren. |
Die Loskennzeichnung | Ist das MHD auf den Tag genau definiert, kann es sein, dass die Losnummer entfällt. Sie dient der Rückverfolgung. |
Ein Hinweis zur Aufbewahrung | Etabliert hat sich die Empfehlung „Trocken und vor Wärme geschützt lagern.“. |
Hier geht es direkt zur Honigverordnung. Als Etikettendruckerei übernehmen wir keine Haftung für deine Angaben - du bist selbst für die korrekten Angaben auf deinem Etikett verantwortlich. Überprüfe daher selbst, welche Angaben für dich verpflichtend sind. Bitte beachte auch, dass einige Sortenbezeichnungen genauen Spezifikationen unterliegen, die nur durch eine Laboranalyse bestätigt werden können. Diese Zertifikate musst du bei einer Kontrolle vorweisen können.
Wenn du in Österreich oder der Schweiz wohnst, gelten manchmal noch einmal kleine Unterschiede in den Regelungen. Mehr dazu in unserem Blog!
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