Die korrekte Kennzeichnung von Honig ist in der Honigverordnung geregelt. Zu einer der Pflichtangaben gehört dabei auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD. Mit dieser Angabe garantiert der Imker dem Verbraucher, dass der Honig bis zu diesem Datum in jedem Fall genießbar ist und seine spezifischen Eigenschaften behält. Voraussetzung dafür ist natürlich eine korrekte Lagerung: kühl, dunkel und trocken.
Zum Einstempeln des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Honigetiketten in der Regel mit einem kleinen weißen Feld versehen. Hier kann das jeweilige MHD ganz einfach eingestempelt werden. Dabei kann das Datum in verschiedenen Varianten aufgebracht sein:
1. MHD weniger als drei Monate: MHD muss taggenau angegeben werden („mindestens haltbar bis Tag/Monat/Jahr“)
2. MHD mehr als drei Monate jedoch höchstens 18 Monate: „mindestens haltbar bis Ende Monat/Jahr“
3. MHD mehr als 18 Monate: Das MHD darf nur mit dem Jahr angegeben werden („mindestens haltbar bis Ende Jahr“)