Met Kennzeichnung

Informationen und Hinweise

Unter Met (Honigwein) versteht man ein Getränk, das aus einer Honiglösung (Gemisch aus Honig im Sinne der Honigverordnung und Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) von mindestens 1 Teil Honig auf 2 Teile Wasser durch Gärung hergestellt wird. Er weist die vom Honig herrührenden typischen Geruchs- und Geschmackseigenschaften auf. Lediglich zur Geschmacksabrundung können dem Ansatz auch Kräuter, Gewürze, Früchte und Fruchtsäfte in geringen Mengen zugesetzt werden.

Beim Gestalten eines Met-Etiketts stellt sich oft die Frage nach den Pflichtangaben. Die Vorschriften variieren je nach Land – Informationen findest du auf der Seite der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Hier findest du genaue Angaben, wie Met zu kennzeichnen ist. Wenn du diese Regeln ignorierst, kann das schnell zu Problemen führen. Deshalb haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Wenn der Platz auf deinem Hauptetikett nicht ausreicht, empfehlen wir ein zusätzliches Rückenetikett. Diesen kannst du auf die Rückseite deiner Flasche kleben. So sind alle wichtigen Angaben vorhanden, ohne das Design deines individuellen Met-Etiketts zu beeinträchtigen.

ObligatorischeAngaben:

1. Sachbezeichnung: Die genaue Bezeichnung lautet "Honigwein" oder "Met". 

2. Name und Anschrift des Herstellers: Stellen Sie sicher, dass der Name und die Adresse des Herstellers gut sichtbar sind. Angaben zur Imkerei sind zur Rückverfolgbarkeit Pflicht.

3. Zutatenverzeichnis / Allergene: Die Angabe der verwendeten Zutaten ist für Weine verpflichtend. (Allergene müssen hervorgehoben werden z.B. durch Fettdruck).

4. Loskennzeichnung / MHD
Eine Kennzeichnung (oft mit "L" beginnend) zur Rückverfolgbarkeit. Die Losnummer ist erforderlich. Eine Losnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung für eine spezifische Produktionscharge eines Produkts. Beispiel: Sie wird durch den Buchstaben „L“ gekennzeichnet. In der Imkerei bietet sich eine Unterscheidung nach Schleuder- oder Abfüllterminen an. (z.B. L 1/2025). Ein MHD muss nicht unbedingt angegeben werden, kann aber für die Verbraucherinformation hilfreich sein. (Nur unter 11%Vol. erforderlich MET - OXYMEL immer erforderlich)

5. Konservierungsmittel / Sulfite: Wenn Schwefeldioxid oder andere Sulfite als Konservierungsmittel zugesetzt wurden, muss dies angegeben werden, da sie auch als Süßungsmittel verwendet werden dürfen. (Enthält Sulfite)
Allergenkennzeichnung: Neben Sulfiten ist eine umfassende Allergenkennzeichnung für in der EU angebotene Weine seit Kurzem verpflichtend.

6. Alkoholgehalt: Der Alkoholgehalt muss klar angegeben werden, beispielsweise als
"13 % Vol.". Die Höchstzulässige Menge beträgt jeweils 200mg/l. Mit Konservierung kann der Met nicht mehr als "Naturmet" bezeichnet werden. Met kann durch Wärmebehandlung oder durch Filtration haltbar gemacht werden. Der Zusatz von Säuerungsmittel wie Zitronensäure ist üblich und richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (BGBL 383/1998).

7. Nettofüllmenge: Geben Sie die Menge des Inhalts in Litern an, z. B. 0,75 l. Die Angabe erfolgt in Milliliter oder Liter (der Wortlaut Nettofüllmenge muss nicht angeführt werden, es ist ausreichend, wenn nur die Volumenangabe erfolgt, z.B. „250 ml“ Mindestschriftgrößen nach Fertigpackungsverordnung beachten:

bis 50 ml Mindesthöhe 2 mm
über 50 bis 200 ml Mindesthöhe 3 mm
über 200 bis 1000 ml Mindesthöhe 4 mm

Empfehlenswerte Angaben:

  • eventuell Serviervorschlag: z.B. bei 12 - 14°C servieren    
  • Lagerhinweis: Dafür eignet sich der Hinweis „Trocken und vor Wärme geschützt lagern.“
  • Jahrgang
  • Grundpreis: Bei größeren Mengen muss zusätzlich der Grundpreis pro Liter angegeben werden. 
  • Nährwertdeklaration: Eine Deklaration von Brennwert, Kohlenhydraten und Zucker ist bei Direktvermarktung nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. 
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Ein MHD muss nicht unbedingt angegeben werden, kann aber für die Verbraucherinformation hilfreich sein.
  • Warnhinweise und Hinweise zum verantwortungsvollen Konsum:  Anbringen von Warnhinweisen wie "Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen" und Hinweise zum moderaten Konsum ist eine gute Praxis.
  • Bio-Kennzeichnungen Bio Siegel, wenn Zertifizierung vorhanden
 

Allgemeine Anforderungen: 

  • Lesbarkeit: Alle Angaben müssen gut lesbar und unverwischbar sein und sich deutlich vom Hintergrund abheben.
  • Sichtbereich: Alle verpflichtenden Angaben müssen im gleichen Sichtbereich angebracht sein.
  • Mindestschriftgröße: Die Mindestschriftgröße für die kleinen Buchstaben "x" beträgt
    1,2 mm.

❗​Achtung

Als Etikettendruckerei haften wir nicht für deine Angaben – die Verantwortung liegt bei dir. Prüfe selbst, welche Pflichtangaben gelten. Beachte, dass einige Bezeichnungen Laboranalysen erfordern, deren Zertifikate bei Kontrollen nötig sind. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung! 

Wenn du in Österreich oder der Schweiz wohnst, gelten manchmal kleine Unterschiede in den Regelungen.

Rückenetiketten für Honigwein

Auch für die Rückseite deines Honigweins bieten wir eine Auswahl an Aufklebern zur individuellen Gestaltung. Hier kannst du Informationen über die Herstellung oder eine kleine Geschichte über den „Bärenfang“ und die alten Germanen vermerken. Du kannst außerdem eine Servierempfehlung oder Hinweise zu passenden Anlässen hinzufügen. Sollten Nachhaltigkeits- oder Biozertifizierungen vorhanden sein, kannst du diese gerne auf der Rückseite deines Honigwein-Etiketts abbilden.

Eine Nährwertdeklaration (Brennwert, Kohlenhydrate und Zucker) in Tabellenform, bezogen auf 100 ml, ist bei kleinen Mengen und in der Direktvermarktung zwar nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Dafür kannst du auch das Rückenetikett nutzen.